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Kompensationsmittel
Seit dem Sommersemester 2010 ist ein Studium an der Universität des Saarlandes nicht mehr mit der Erhebung von Studiengebühren verbunden. Dennoch stehen der Universität ab sofort Mittel zur Verfügung, die unter den gleichen Richtlinien wie ehemals die Studiengebühren, sogenannte 'Kompensationsmittel', vergeben werden können. Sie können daher nach wie vor Anträge zur Finanzierung von Projekten stellen.
Anträge zur Vergabe von Kompensationsmitteln
Die Verwendung dieser Finanzmittel unterliegt strengen
Richtlinien. Innerhalb dieser ist grundsätzlich jedes ZHMB-Mitglied (Dozenten, Mitarbeiter, Studierende) berechtigt,
Anträge auf die Vergabe von Kompensationsmitteln für ein bestimmtes Projekt einzureichen. Wir möchten unsere Studierenden ausdrücklich ermutigen, eigenständig Anträge zu stellen. Bei formalen Fragen stehen wir jederzeit gerne beratend zur Seite.
Die Anträge für das Sommersemester müssen jeweils bis 15. Januar, die für das Wintersemester bis 15. Juli per E-Mail
und als unterschriebene Kopie beim zuständigen Studienkoordinator eingegangen sein. Fakultätsübergreifende Kompensationsmittel können beim Präsidium beantragt werden.
Grundsatzregelungen für Anträge
1. Die Förderung von HiWis zur Betreuung der Praktika kann für Nicht-Nachwuchsgruppen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Ein Verweis auf drittmittelgeförderte Mitarbeiter stellt keine ausreichende Begründung dar. Die Beantragung von C- und B-Stunden ist der Beantragung von A-Stunden immer vor zu ziehen. Von der Kommission bewilligte studentische Hilfskraftstellen müssen im ZHMB-Forum ausgeschrieben werden.
2. Die Finanzierung von Gasthörern aus Kompensationsmitteln wird grundsätzlich unterstützt. Alle finanzierten Projekte sollen im ZHMB-Forum angekündigt und für alle Interessierten offen sein.
3. Die Förderung oder Teilförderung von arbeitsgruppenspezifischer Laborausrüstung, die nicht ausschließlich oder zum größten Teil für die Lehre verwendet wird, ist nicht möglich. Der Verweis auf die Notwendigkeit für individuelle Ausbildungen (F-, Bachelor-, Masterarbeiten) stellt keine ausreichende Begründung dar. Die Laborausstattung der Arbeitsgruppen unterliegt deren eigener Verantwortung und sollte zentral über die Forschungskommission / die Investitionsprogramme ‚Forschung’ bzw. ‚Lehre’ beantragt werden.
Wie wird über die Vergabe entschieden?
Die gesammelten Anträge werden einer gesonderten Kompensationsmittel-Kommission vorgelegt, die die Anträge einzeln prüft und über Förderung, Förderung in Teilen/mit Auflagen oder Ablehnung entscheidet. Die Kommission besteht aus mindestens 50 % studentischen Vertretern und 50 % Professoren. Entscheidungen werden nach eingehender Diskussion in der Regel einstimmig gefällt und veröffentlicht.
Bestellung
Wenn Ihnen die Finanzierung von Sachmitteln aus Kompensationsmittel bewilligt wurde, verfahren Sie bitte bei der Bestellung wie folgt: Verwenden Sie den Standard-Beschaffungsantrag der UdS und kreuzen Sie beim Punkt Mittelherkunft "Drittmittelprojekte" an. Ergänzen Sie danach handschriftlich "Kompensationsmittel, [Fond]" so wie Sie Ihnen im Bewilligungsschreiben mitgeteilt wurden. Die Anträge müssen danach in der zentralen Verwaltung gegengezeichnet werden bevor die Bestellung erfolgen kann.
Personalantrag
Wenn Sie studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte aus Kompensationsmittel finanzieren, verwenden Sie bitte den aktuellen Standard-Bogen der UdS und kreuzen Sie "aus Kompensationsmittel" an. Danach öffnet sich ein weiteres Optionen-Feld, in dem Sie Kostenstelle, Finanzstelle und Fond eintragen können. Im Feld "Budget-Verantwortlicher" muss vom Antragsteller unterzeichnet werden. Der Antrag wird anschließend an die Zentrumsleitung, Herrn Prof. Dr. Roy Lancaster, geschickt, der als "Leiter der Einrichtung" gegenzeichnen muss. Die Anträge werden danach in die zentralen Verwaltung zu
Frau Luba Florange weitergeleitet.
Gültigkeit der Mittel
Wenn Ihnen die Finanzierung eines Projekts aus Kompensationsmittel bewilligt wurde, müssen die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes aufgebraucht werden. Der Bewilligungszeitraum endet immer am 30. September jedes Jahres, unabhängig davon ob das Projekt für das Sommer- oder Wintersemester beantragt wurde. Dementsprechend muss die Laufzeit von HiWi-Verträgen ebenfalls an diesem Termin enden. Alle Gelder, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht verausgabt wurden, verfallen. Bei Projekten, die eine längere Laufzeit haben, muss bei der Vergabekommission eine Mittelübertragung beantragt werden.